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Spezialist für Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Steuerstrafrecht

Steuerstrafrechtliche Vergehen können so manch ungeahnte Konsequenzen haben. Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer, drohen neben einer Geldstrafe – je nach Tat und beruflicher Stellung – eine Vielzahl von Nebenfolgen. Beispielsweise ist beim GmbH-Geschäftsführer darauf zu achten, dass bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr aufwärts – auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird – die Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer von Gesetzeswege nicht mehr ausgeübt werden kann. Hinzu können gewerbezentralregisterliche Folgen kommen. Umso wichtiger ist auch hier eine frühzeitige Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt.

In Abhängigkeit Ihres Falls und des Zeitpunkt, ab dem ich für Sie aktiv werden kann, erziele ich hier unter Umständen mitunter auch eine vorgerichtliche Einigung mit den Ermittlungsbehörden sowie eine Reduzierung eines geplanten Strafmaßes. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern prüfe ich gleichzeitig sämtliche Anschuldigungen auf mögliche Fehler und führe für Sie vorteilhafte Sichtweisen ins Feld.

Kanzlei Dachau
Augsburger Straße 11
85221 Dachau
Tel:081 31 . 666 49 30
Fax:081 31 . 666 49 31

Kanzlei Fürstenfeldbruck
Tel:081 41 . 817 97 10

---Zweigstelle derzeit stillgelegt ---

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