Allgemeines Strafrecht
Von Körperverletzung über Diebstahl und Betrug bis zum Vermögensdelikt: Im Allgemeinen Strafrecht begleite und verteidige ich regelmäßig Mandanten zu unterschiedlichsten Vergehen.
Nicht immer muss dabei ein Vorsatz gegeben sein: Hinter so manchen Anklagen, etwa im Zusammenhang mit dem Bezug von Leistungen nach Hartz IV oder einer Unterhaltsverpflichtung, stehen nicht selten ein Versehen oder einfach persönliche Nachlässigkeit – was jedoch nicht vor einer strafrechtlichen Verfolgung schützt.
Sowohl in diesen Fällen wie auch bei vorsätzlich begangenen Straftaten, etwa einer körperlichen Attacke auf eine andere Person oder eines Diebstahls aus der Firmenkasse, setze ich mich dafür ein, mögliche Chancen für Sie zu wahren und unbotmäßige Konsequenzen zu vermeiden – was konkret zum Beispiel das Verhindern eines Eintrags in das Führungszeugnis bedeuten kann oder einfach ein deutlich milderes Strafmaß bei einer Verurteilung.