Steuerstrafrecht
Sie werden eines Steuervergehens beschuldigt – oder möchten Ihren Fall im Vorfeld proaktiv selbst in die Hand nehmen? Als erfahrener Fachanwalt im Strafrecht setze ich mich dafür ein, Sie vor unangemessen hohem Schaden zu bewahren und eine möglichst folgenarme Klärung Ihres Falls zu erreichen.
Steuerstrafrechtliche Vergehen können so manch ungeahnte Konsequenzen haben. Abhängig von der Höhe der hinterzogenen Steuer, drohen neben einer Geldstrafe – je nach Tat und beruflicher Stellung – eine Vielzahl von Nebenfolgen. Beispielsweise ist beim GmbH-Geschäftsführer darauf zu achten, dass bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr aufwärts – auch wenn diese zur Bewährung ausgesetzt wird – die Tätigkeit als GmbH-Geschäftsführer von Gesetzeswege nicht mehr ausgeübt werden kann. Hinzu können gewerbezentralregisterliche Folgen kommen. Umso wichtiger ist auch hier eine frühzeitige Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt.
In Abhängigkeit Ihres Falls und des Zeitpunkt, ab dem ich für Sie aktiv werden kann, erziele ich hier unter Umständen mitunter auch eine vorgerichtliche Einigung mit den Ermittlungsbehörden sowie eine Reduzierung eines geplanten Strafmaßes. In Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern prüfe ich gleichzeitig sämtliche Anschuldigungen auf mögliche Fehler und führe für Sie vorteilhafte Sichtweisen ins Feld.