Kapitalstrafrecht
Unter das Kapitalstrafrecht fallen sämtliche Arten vorsätzlicher Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag sowie Körperverletzung mit Todesfolge. Gemäß dem schwerwiegenden Charakter dieser Taten, droht hier je nach Fall eine bis zu lebenslange Haft.
Schon aufgrund des meist hohen Strafmaßes, das in diesem Bereich droht, sowie der damit verbundenen Konsequenzen für das weitere Leben, ist ein äußerst frühzeitiges Einschalten eines erfahrenen Fachanwalts für Strafrecht dringend angeraten. Hinzu kommt in der Regel eine enorme psychische Belastung, meist verstärkt durch intensiven Fahndungs- und Ermittlungsdruck seitens Polizei und Staatsanwaltschaft, mitunter auch durch zusätzlichen Medienwirbel.
Als erfahrener Fachanwalt im Strafrecht entwickle ich gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie für ein sinnvolles weiteres Vorgehen. Hierbei wird insbesondere bei Akteneinsicht geprüft, ob eine frühzeitige Aussage sinnvoll ist, vor allem um hierdurch Ermittlungsmaßnahmen (Beweisanregungen) anzustoßen. Eine solche Entscheidung führt insbesondere dazu, dass möglicherweise der Zustand des jeweiligen Mandanten auch noch zeitnah überprüft werden kann (beispielsweise hinsichtlich einer möglichen Verminderung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit durch Alkohol- oder Drogeneinfluss oder aufgrund psychiatrischer Auffälligkeiten).
Durch eine frühzeitige Beratung wird zudem verhindert, mittels voreiliger Aussagen in der Akte zu „zementieren“. Bei dieser Gelegenheit ist vor allem aufgrund der Presselastigkeit einen solchen Verfahrens auch der Umgang mit den Medien zu besprechen – konkret zum Beispiel, ob und gegebenenfalls welche Äußerungen gegenüber der Presse sinnvoll sind, gerade zum Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens. Vor allem bei Personen des öffentlichen Lebens ist dabei ein möglicher Reputationsverlust genau abzuwägen.