Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst sämtliche Arten von Vergehen und Verbrechen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder gewerblichen Tätigkeit. Als Fachanwalt für Strafrecht begleite und verteidige ich hier regelmäßig vor allem Geschäftsführer und Führungskräfte zu unterschiedlichsten Anschuldigungen.
Insolvenzverschleppung, Schmuggel, Hinterziehung von Steuern oder Sozialabgaben oder auch Verstöße gegen Compliance-Vorgaben: Wer unternehmerisch oder gewerblich tätig ist, riskiert heute schneller denn je, eines Vergehens im Sinne des Wirtschaftsstrafrechts beschuldigt zu werden. Das gilt ganz besonders für Führungskräfte. Rasch kann hier Wesentliches auf dem Spiel stehen – neben einer Geldstrafe zum Beispiel der Verlust der unternehmerischen Existenz, der Stellung als Geschäftsführer oder generell der eigenen beruflichen wie gesellschaftlichen Reputation.
Auf Basis meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwalt für Strafrecht sowie meiner betriebswirtschaftlichen Expertise sorge ich für eine gute und angemessene Vertretung Ihrer Position und Sichtweise sowie für eine realistische Betrachtung Ihres Falls.